Auch bei Nutzung von Piwik ist Datenschutzerklärung erforderlich.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.2.2014, 3-10 O 86/12 (IT-RB 2014/204)

Ähnlich  der Nutzung von Google Analytics haben auch Betreiber einer Webseite unter Nutzung der als rechtssicher verlauteten Software Piwik (Link) eine entsprechende Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Abmahnung droht

Das Landgericht Frankfurt am Main ging zudem davon aus, dass es sich bei bestimmten datenschutzrechtlichen Vorschriften um Marktverhaltensregelungen handele. Wettbewerber können damit die Nichteinhaltung dieser Regelungen abmahnen. Vorsorglich sollten daher auch die Betreiber von Webseiten, die Piwik nutzen, eine Datenschutzerklärung leicht erreichbar vorhalten.

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