Sanitätsdienste stellen die Erste Hilfe und damit die Erstversorgung von Patienten bei allen Arten von Veranstaltungen. Teilweise werden sie von den Behörden durch Auflage vorgeschrieben. Teils muss der Veranstalter sie gesetzlich vorhalten. Die vertraglichen Regelungen aber sind meist undurchsichtig, die rechtliche Situation ist oftmals unklar.

Im Einsatz Oktober 2014

Staufer, Großveranstaltung: Wenn der Sanitätsdienst (Rechts-) Hilfe benötigt! Im Einsatz 2014, Heft 5

Meinen Beitrag über die rechtlichen Aspekte einer Großveranstaltung finden Sie aktuell in der Zeitschrift „Im Einsatz“, Ausgabe Oktober 2014.

Sowohl die Veranstalter, die Durchführenden des Sanitätsdienstes und des Rettungsdienstes als auch die Behörden haben bei Großveranstaltungen einiges zu beachten: Zuständigkeiten sind eindeutig zu regeln. Rettungsdienst und Sanitätsdienst sind konkret voneinander zu unterscheiden und müssen doch zusammenarbeiten. Ihr Bedarf ist nicht „aus der hohlen Hand“ zu bestimmen, sondern sachverständig zu ermitteln. Kosten sind zu klären, ebenso wie die Kostentragung. Zahlreiche Normen erschweren dabei den Überblick zu behalten.

Vorsicht vor Musterverträgen und Checklisten

Muster von Checklisten, Tabellen und Dienstanweisungen, aber auch Musterverträge aus dem Internet lesen sich im ersten Moment vielversprechend. Sie sollen – gutgemeint – bei der Ermittlung des sanitäts- und rettungsdienstlichen Bedarfs als auch bei der Organisation unterstützen. Unerfahrene übersehen dabei schnell die zahlreichen Fallstricke und Haftungsrisiken. Entscheidend ist vielmehr eine intensive Vernetzung und durchdachte Einsatzvorbereitung mit Unterstützung erfahrener Berater.

Mehr hierzu im Heft.