Die Anwaltschaft diskutiert aktuell über einen Fachanwalt für Datenschutzrecht. Braucht es den, wenn es doch einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht gibt? Meines Erachtens nicht: Der Datenschutz ist beim Fachanwalt für IT-Recht inbegriffen.

Erstmals wohl im Editorial der NJW-aktuell 26/2019 (vgl. Editorial der RAK München) aufgegriffen wurde die Frage nach einem Fachanwalt für Datenschutzrecht. Aber welcher Fachanwalt beschäftigt sich mit Datenschutzrecht? Das Recht im Datenschutz ist bislang Bestandteil des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (kurz Fachanwalt für IT-Recht).

Kenntnisse des Fachanwalts

Wer einen Fachanwaltstitel im IT-Recht führen will, der muss nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht nachweisen. Hierzu zählt im Wesentlichen auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten. Sonst führt kein weiterer Fachanwalt Kenntnisse im Datenschutzrecht auf.  Kenntnisse mit Geldwäsche, Datenschutz und Bankentgelten verlangt da noch der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Fachanwalt und Digitalisierung

Mit der Digitalisierung dürfte der Datenschutz aber auch die anderen Fachanwaltschaften zunehmend beschäftigen. Datenschutz gewinnt in allen Bereichen erheblich an Bedeutung, ob im Arbeitsrecht mit dem Arbeitnehmerdatenschutz, im Handels- und Gesellschaftsrecht mit der Due Dilligence, im Steuerrecht, sowieso im Medizinrecht und selbst im Bau- und Architektenrecht und dem Building Information Modeling (BIM). Brauchen wir da noch einen speziellen Fachanwalt für Datenschutz? Thematisch am besten aufgehoben bleibt der Datenschutz meines Erachtens aber bei den Informationstechnologien.

Information und Technik, Datenschutz

Informationstechnologien sind ein Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung auf Basis technischer Dienste und Funktionen. Es geht also um Informationen und Technik und damit auch um Daten. Die rechtlichen Fragestellungen rund um Informationen, Daten und die zugrunde liegende Technik auf zwei Fachanwaltstitel zu trennen, halte ich für unnötig. Andernfalls folgen zukünftig weitere Untergliederungen, wie der Fachanwalt für Rettungsdienstrecht – den es ebenfalls (noch) nicht gibt.

Fachanwalt für IT-Recht

Tatsächlich könnte man in Erwägung ziehen, den Fachanwaltstitel in Fachanwalt für Datenschutz- und Informationstechnologierecht umzubenennen. Das würde zwar den potentiellen Mandanten auf die richtige Spur führen, bläht allerdings den Titel unnötig auf. Man könnte die Bezeichnung auch in Fachanwalt für Informationsrecht kürzen – oder es eben dabei belassen, was es ist: Der Fachanwalt für IT-Recht.

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