Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV) berichtet in seinem Rosa Blättchen über das 1. Münchner Notarztgespräch.

Über das 1. Münchner Notarztgespräch

Der ÄKBV und die Genossenschaft deutscher Notärzte (GdN) organisierten am 11.11.2013 in den Geschäftsräumen des ÄKBV gemeinsam eine Podiumsdiskussion zu Problemen beim Notarztwesen in München und Bayern. An dieser nahmen neben dem Vorstand der GdN Dr. Jürgen Lärmer, dem Landesbeauftragten des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Bayern (ÄLRD) Dr. Michael Bayeff-Filloff, die drei Vorstandsvorsitzenden der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger, Peter Busse vom Verband der Ersatzkassen (vdek) und Dr. Christian Ebersperger vom Bayerischen Innenministerium auch Dr. Andreas Staufer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht teil.

Aus den Münchner Ärztlichen Anzeigen vom 7. Dezember 2013, S. 10

„Bayerns Notärzte hadern seit einiger Zeit mit den Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit. In München geht es dabei vor allem um zwei Themen: Erstens die Abrechnung und Vergütung der Einsätze und zweitens das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts zur Zulassung zum Notarztdienst. In diesem Urteil hatte das Gericht die Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Berechtigungen statt Ermächtigungen für Notärzte auszustellen, für rechtswidrig erklärt. Ab April 2014 benötigen Nichtvertragsärzte und Krankenhausärzte, die am Notarztdienst teilnehmen wollen, eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss. Die Ermächtigung muss bei der KVB beantragt werden und kostet 520 Euro.“

Den vollständigen Bericht lesen Sie in Ausgabe 25/2013 auf Seite 10 (Download).

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