Vor dem Amtsgericht Freising hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Besatzung eines Rettungstransportwagens (RTW) erhoben. Dem 31-jährigen Fahrer und dem 33-jährigen Rettungsassistenten wurde zur Last gelegt, eine 88-jährige Bewohnerin eines Altenheims nur abgetastet und mit einem Oberschenkelhalsbruch unter Schmerzen im Altenheim zurückgelassen zu haben.  Fachlich wäre jedoch ein Transport in die Klinik zum Röntgen indiziert gewesen.

Das Verfahren wurde Presseberichten zufolge eingestellt, gegenüber dem Rettungsassistenten gegen Geldauflage in Höhe von 1.500 EUR.

Quelle: Münchner Merkur Online – 28.02.2014

Anmerkung hierzu 

Über das Verfahren kann ohne Kenntnisse des Sachverhalts nur spekuliert werden.  Wer im Rettungsdienst tätig ist, kennt jedoch die Situationen, in denen Patienten – aus welchen Gründen auch immer – die Untersuchungen verweigern, herunterspielen oder den Transport in das Krankenhaus gänzlich verweigern. Genau so gut kann sich aber auch hinter einem harmlosen Notfall eine schwere Verletzung verbergen.

Dokumentation entscheidend

Wichtig ist daher immer – neben einer fachgerechten Untersuchung und Versorgung – auch die ordentliche  Dokumentation des Einsatzes. Die Erfahrung zeigt, dass beispielsweise verweigerte Untersuchungsmaßnahmen nur selten dokumentiert werden, ebenso selten die Transportverweigerungen des Patienten. In einem späteren Verfahren kann diese Dokumentation jedoch entscheidend sein. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen, Strafverfahren oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes.

Zeit für Dokumentation muss sein und ist auch.

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