Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz für ihren vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst öffentlich ausgeschrieben. Die 12 Lose umfassen insgesamt 25 Bereitschaftsdienstbereiche und 30 Fahrzeuge. In 2 Losbereichen ist zudem eine Leitstelle vorzuhalten.

Bereitstehen sollen die Fahrdienste ab dem 1.10.2014. Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten ist der 26.5.2014 – 13:00 Uhr. (Quelle: TED)

Zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zählt auch die Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung und die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), § 75  Abs. 1 S. 2 SGB V. Die KV hat wenn möglich Vertragsärzte zum Notdienst heranzuziehen – dabei führt sowohl die Teilnahme am Bereitschaftsdienst und die Heranziehung Dritter immer wieder zu Spannungen wie auch die teilweise unglückliche Differenzierung zwischen Notdienst und Rettungsdienst. Hierzu dürfte sich eine weitere rechtliche Frage gesellen, nämlich ob Kassenärztliche Vereinigungen überhaupt öffentliche Auftraggeber sind. Denn dass berufsständische Vereinigungen nicht zwingend öffentliche Auftraggeber sind, hatte der EuGH erst mit Urteil vom 12.09.2013 – C‑526/11 (Ärztekammer) entschieden.

Fragen zum Bereitschaftsdienst?

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