Bei Umstellung auf das neue Google Universal Analytics Datenschutz nicht vergessen. Alte Rechtsfragen leben wieder neu auf.

Google hat sein Trackingtool Google Analytics umgestellt. Universal Analytics bietet hierzu eine Reihe technischer Innovationen. Sie sollen die Datenerfassung und Datenverarbeitung in Google Analytics verbessern.* Aber: Vergessen Sie dabei nicht die richtigen Datenschutzeinstellungen! Denn in dem „normalen“ Code, den Google Analytics als Snippet bereitstellt, ist die Funktion zum Anonymisieren der IP-Adresse (anonymize IP) noch nicht vorgesehen.

Möglicher neuer Code bei Universal Analytics:
ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);

Der Code kann bei der Umstellung schnell übersehen werden. Wenn Sie oder Ihr Dienstleister hierauf nicht achten, ist Ihre Webseite nicht mehr datenschutzkonform.

Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics 

  1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG)
  2. Anonymisierung der IP-Adressen
  3. Widerspruchsrecht der Betroffenen
  4. Angepasster Datenschutzhinweis

Wenn Sie rechtliche Unterstützung bei Fragen rund um den Datenschutze haben, stehen wir gerne beratend zur Seite.