Stellungnahme des Innenministeriums zur Einhaltung der Hilfsfristen in Baden-Württemberg.

Berichtet wurde unter anderem

  1. über die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten im Rettungsdienst und in der Notarztversorgung
  2. über die Einhaltung der gesetzlichen Soll-Hilfsfrist von 10 Minuten im Rettungsdienst und in der Notarztversorgung
  3. Veränderungen der Einsatzzeiten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen gegenüber dem Jahr 2008 und dem Jahr 2004
  4. die dauerhafte Nichteinhaltung der Hilfsfristen in bestimmten Landkreisen
  5. Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfristen

Die Stellungnahme finden Sie in der Landtags-Drs. 15/5313

Eine Übersicht über die Rettungsdienstgesetze der Länder haben wir Ihnen hier zusammengestellt: Link.