Das Thüringer Rettungsdienstgesetz vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) wurde durch Gesetz vom 10.06.2014 mit Wirkung ab dem 1.1.2015 geändert.

Zu den Gesetzesänderungen (GVBl. vom 23.06.2014)
und den Gesetzesentwurf der Landesregierung mit Begründung Drs. 5/6556

Der Thüringer Landtag hat das Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes vom 10. Juni 2014 beschlossen und am 23.06.2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet.

Einige der Änderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

  • Bei der Vergabe der Leistungen des Rettungsdienstes kann als Wertungskriterium auch die Verpflichtung zur erforderlichen personellen Mitwirkung im Katastrophenschutz berücksichtigt werden.
  • Notfallsanitäter implementiert
  • Übergangsfrist für Rettungsassistenten bis 2022
  • Kostentragungspflicht der Notfallsanitäter-Ausbildung
  • Die Aufgabenträger können den Durchführenden das Recht zur Erhebung der Benutzungsentgelte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen.

Vor allem die Verknüpfung von Rettungsdienstleistungen und Katastrophenschutz sind auch in der juristischen Betrachtung nicht ohne Kritik.

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Übrigens: Alle Rettungsdienstgesetze in der Übersicht finden Sie hier.