Änderung des Heilberufsgesetzes in Rheinland-Pfalz zum 1.1.2015.

Die Änderungen sind veröffentlicht in GVBl. 2014, 302. Sie finden die aktuelle Gesamtausgabe unter: http://landesrecht.rlp.de/

Das Heilberufsgesetz vom 20. Oktober 1978 ist vorbehaltlich der Regelungen in § 109 Abs. 1 Satz 2 und § 110 außer Kraft getreten.