Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sowie der Mikrosysteme.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29. Januar 2015 Az.: 46-6665h/413/2

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sowie der Mikrosysteme unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Verfahren und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

– Entwurf komplexer elektronischer und IT-Systeme,
– Systemintegration,
– Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
– Nano , Mikro , Opto und Leistungselektronik,
– Mikrosysteme,
– Sensorik, Aktorik,
– mechatronische Systeme,
– Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
– Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen.

Erfasst sind auch Querschnittthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme u. a.

Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, ausseruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der Bekanntmachung. Sie können diese auch bei uns entgeltlich anfordern.