Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29. Januar 2015 Az.: 46-6665e/295/2

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

– Hardware- und Softwareengineering,
– Daten- bzw. Wissensmanagement,
– Mensch-Maschine-Kommunikation,
– Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
– Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z.B. Energie, Mobilität u. a.),
– Automatisierung und intelligente Produktion,
– Kommunikationsnetze,
– technische IT-Dienstleistungen,
– IT-Sicherheit.

Erfasst sind auch Querschnittthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.

Die Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, ausseruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie in der Bekanntmachung. Sie können diese auch bei uns entgeltlich anfordern.