Bundesrat veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) (06.02.2015) – hier § 38a SGB V – Rettungsdienst.

Der Bundesrat beabsichtigt die bisher im Bereich Fahrkosten (§§ 60, 133 SGB V) angesiedelten präklinischen Leistungen des Rettungsdienstes aufgrund der geänderten Strukturen erneut einem eigenen medizinischen Leistungsbereich zuzuordnen. Der neu zu schaffende § 38a SGB V hieße dann „Leistungen des Rettungsdienstes“. Dies entspricht im Wesentlichen dem bereits mit Drucksache 17/13969 eingebrachten Entwurf.

Der bisherige Fehlanreiz führe – so der Bundesrat – zu zusätzlichen und vermeidbaren Kosten im Gesundheitswesen. Die Aufgaben des Notarztes im Rettungsdienst werde auch aufgrund der begrifflichen Unklarheiten häufig mit dem der vertragsärztlichen Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) verwechselt. Dadurch werde der Notarzt nicht selten und vermeidbar zu nicht akuten ambulanten Fällen hinzugezogen; aber auch die Alarmierung des Notdienstes durch die Bevölkerung führe in lebensbedrohlichen Notfällen zu Verzögerungen des Rettungsdienstes.

Der Entwurf solle zukünftig Abrechnungsmissbrauch vermeiden, Transparenz und Trennschärfe schaffen sowie fachliche und wirtschaftliche Synergien ermöglichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst solle in das System der Rettungsleitstellen eingebunden werden.

Die Kosten der Ausbildung der Notfallsanitäter solle von den Krankenkassen getragen werden.§ 38 a Sb

Quelle
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0601-0700/641-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1