Der Kreis Bergstraße informiert vorab über Auswahlverfahren zur Erbringung von rettungsdienstlichen Leistungen mit dafür besonders qualifiziertem nicht-ärztlichem Personal und besonders ausgestatteten Rettungsmitteln sowie Erbringung von Leistungen der notärztlichen Versorgung gemäß § 3 Abs. 5 HRDG.

Aus der Vorabinformation zum Auswahlverfahren Dienstleistungskonzession Rettungsdienst 2016

Gegenstand des Auswahlverfahrens wird die Übertragung der Durchführung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes gemäß § 3 Abs. 2 (Notfallversorgung) und § 3 Abs. 3 (Krankentransport) Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich des Kreises Bergstraße auf Grundlage jeweils eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sein. Teilweise sind bestehende Rettungswachen mietweise zu übernehmen, und teilweise sind geeignete Rettungswachen von den Auftragnehmern zu stellen. Der Ausführungsbeginn für die Leistungen wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2016 sein.

Voraussichtlicher Beginn
24.3.2015

Die Angaben in dieser Vorinformation sind noch nicht verbindlich.

Vorgesehener Ablaufplan
Absendung einer EU-weiten Transparenz-Bekanntmachung zur Veröffentlichung am 24.3.2015.
Ablauf der Angebotsfrist am 18.5.2015 um 10:00 Uhr.
Vorbereitungszeit: mindestens 6 Monate.
Ausführungsbeginn: zum Jahreswechsel 2015/2016.

Eigene Anmerkung hierzu

So sieht eine transparente Bekanntgabe eines beabsichtigten Vorverfahrens aus. Hieran könnten sich andere Träger orientieren – rechtliche Prüfung im Einzelnen natürlich vorausgesetzt. 


 

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