Auch Ärzte, Mitglieder der Freien Berufe, haben Ansprüche auf Fördermittel, beispielsweise des Europäischen Sozialfonds. Die meisten wissen es nur nicht. Jetzt berichtet auch die Ärztezeitung in einer neuen Serie „Förderkompass für Ärzte“ über die EU-Mittel.

Zu den Beiträgen der Ärztezeitung:
Fördermittelkompass

Praxisgründer und junge Praxen

Um neue Existenzen nicht zu gefährden, bietet der Staat Unternehmern und Freien Berufen Starthilfe. Auch Ärzte und Zahnärzte haben hier Anspruch auf Fördergelder für kompetente und unabhängige Wirtschaftsberatungen. Sie erhalten finanzielle Zuschüsse zu Beratungen (Fördermittel), zwischen 50% und 100% der Beratungskosten zum Beispiel im Rahmen des Gründercoachings Deutschland oder der Gründungszuschüsse der Bundesländer. Auf Ärzte spezialisierte Berater prüfen mit Ihnen die Stichhaltigkeit Ihres Businessplans, bereiten Sie auf Verhandlungen mit den Praxisabgebern, der Bank und möglichen Kooperationspartnern vor. Sie geben praktische Tipps und Tricks, die Ihnen die Umsetzung vor und nach der Gründung erleichtern.

Bestehende Praxen

Bestehende Praxen können eine Förderung des Bundesamtes für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einem 50 % Zuschuss zu den Beratungskosten, maximal 1.500 Euro pro Beratung werden gefördert. Ein Arzt kann mehrere Beratungen gefördert erhalten – z.B. eine allgemeine finanzielle Beratung und anschließend eine spezielle Beratung. Das ist auch für Praxisangeber interessant; sie können sich zur Praxisnachfolge beraten lassen.

Weitere Informationen habe ich hier für Sie zusammengestellt:
https://staufer.de/wissenswert/beratungsfoerderung/