Landkreis Neinburg schreibt Leistungen des Rettungsdienstes („Einsatz von Krankenwagen“) aus.

Aus der Auftragsbekanntmachung (gekürzt)

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz („NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und erweiterter Rettungsdienst) sowie der Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Rettungsmittel an Leistungserbringer zu vergeben (Laufzeit: 1.8.2015 bis 31.12.2015). Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Nähere Angaben zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt betreffend die Standorte Hoya, Steyerberg, Steimbke, Nienburg/Marklohe und Rehburg.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 4.5.2015 – 10:00.

Quelle: TED – 2015/S 057-099945 und 2015/S 057-099959 vom 17.03.2015