Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) weist auf eine Erweiterung der Förderprogramme für eine Niederlassung von Ärzten in Bayern hin. Bis zu 90.000 EUR erhalten niederlassungswillige Ärzte.Aus der Pressemitteilung der KVB vom 12.08.2015

Die Förderprogramme für eine Niederlassung als Arzt in Bayern werden erweitert. Derzeit sind planungsbereichsbezogene Förderprogramme in folgenden Gebieten ausgeschrieben:

  • Hausärzte: Feuchtwangen, Ansbach Nord, Selb, Vilsbiburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Ingolstadt Süd, Schweinfurt Nord, Spessart
  • Hautärzte: Landkreise Haßberge und Neustadt / Bad Windsheim
  • HNO-Ärzte: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
  • Kinder- und Jugendpsychiater: Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord
  • Urologen: Landkreis Bad Kissingen
  • Augenärzte: Landkreise Kronach und Kitzingen

Ärzte, die in diesen Regionen eine Praxis übernehmen oder neu aufbauen, können eine Niederlassungsförderung in Höhe von bis zu 90.000 Euro erhalten. Die Errichtung einer Filiale wird mit bis zu 22.500 Euro bezuschusst. Bei der Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe sowie für die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistenz stehen weitere Fördermittel zur Verfügung. Zusätzlich sind Zuschüsse möglich für Praxisfortführungen von Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben, sowie für die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe.

Ergänzender Hinweis

Ärzte sollten sich auch über Fördermittel im Rahmen des Vorgründungscoachings, des Gründercoaching Deutschland und der Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft informieren. Weitere Informationen erhalten Ärzte unverbindlich von uns.