Auswahlverfahren im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel bekanntgegeben: Genehmigung als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung für die Rettungswachen Arendsee, Dähre, Gardelegen, Kahrstedt, Klötze, Kloster Neuendorf, Rohrberg und Salzwedel.

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB handelt. Mit der Erteilung der Genehmigung soll der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet sein, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung soll neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen werden. Der Landkreis erstattet dem Leistungserbringer kein Entgelt für seine Leistungen und stellt keine Räumlichkeiten zur Verfügung.

Quelle: TED 2015/S 210-381532


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