Es sind immer die selben Bedenken: Landflucht, demographischer Wandel, Ärztemangel. Landärzte finden keine Nachfolger für ihre Praxen. Bürgermeister sorgen sich um die ärztliche Versorgung ihrer Gemeinde. Warum informieren Sie sich dann nicht über neue Versorgungsformen?

Findet auch der letzte Arzt am Ort keinen Nachfolger, droht jeder Kommune der ärztliche Notstand. Weite Wege in die nächste Stadt sind die Folge, der weitere Wegzug der Einwohner droht. Doch wie können Sie das verhindern? Wie locken Sie potentielle Ärzte in die Stadt? Wäre es eine interessante Option, könnte die Gemeinde Ihre Praxis übernehmen?

Auf Anhieb fallen mir zahlreiche Gestaltungsmodelle ein. Wichtig ist dabei folgendes: Sie sollten die Interessen potentieller Nachfolger kennen und berücksichtigen – das beachten leider die wenigsten Praxisverkäufer. Und Sie sollten zwingend die Vorteile Ihres eigenen Standortes kennen – also die Möglichkeiten am Ort. Denken Sie daran, dass viele junge Ärzte Familie und Freizeit wert schätzen, dass sie sich tendenziell lieber mit ihren Kollegen austauschen, Risiken auf mehrere Partner verteilen wollen, überhaupt finanzielle Risiken scheuen. Auf der anderen Seite scheuen sie den Klinikalltag mit langen Arbeitszeiten, Überstunden, stetig wachsenden Aufgabenbereichen und dem psychischen Druck. Die neue Ärztegeneration ist weiblich und tendenziell kooperativ.

Die Lösung besteht also nicht darin, potentielle Interessenten zu überreden eine Einzelpraxis zu gründen. Damit kommen Sie nicht weit. Dafür bieten neue Versorgungsformen wie geteilte Vertragsarztsitze oder Medizinische Versorgungszentren ganz andere interessante Möglichkeiten!

Keine Furcht vor MVZ!

Die meisten stellen sich hier etwas ganz falsches vor. Nüchtern betrachtet ist ein MVZ eine von einem Arzt geleitete Praxis. In der arbeiten mindestens zwei angestellte Ärzte bzw. Vertragsärzte. Anders als bei der Gemeinschaftspraxis muss der Inhaber kein Arzt sein, in Betracht käme auch eine Klinik oder seit 2015 eine Kommune. Damit sind die Gemeinden und Landkreise in der Lage eigene Praxen zu unterhalten. Sie bestellt einen ärztlichen Leiter (weisungsfrei!) und stellt Ärzte ein. Fertig ist das ambulante kommunale Ärztehaus. Bestenfalls geht es nach einer Eingewöhnungsphase zurück in die Obhut eines der bis dato dort angestellten Ärzte. Erleichtert wird dies dadurch, dass MVZ seit 2015 auch fachgleich geführt werden dürfen, beispielsweise durch zwei Hausärzte oder zwei Zahnärzte.

Übrigens: Einer Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung für kommunale MVZ bedarf es nicht mehr. Die angestellten Ärzte gehen vorerst kein Risiko ein.


Beispiel gefällig? Das Büsumer Modell: Die Ärztezentrum Büsum gGmbH mit Bericht in der Ärztezeitung


Der Betrieb eines MVZ ist heute in zahlreichen Rechtsformen möglich, vor allem in einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Partnerschaftsgesellschaft (PartG und PartG mbB)), einer eingetragenen Genossenschaft (eG), einer Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), oder eben in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform (zum Beispiel im Eigenbetrieb, Regiebetrieb oder als Kommunalunternehmen/Anstalt des öffentlichen Rechts).

Damit können Sie die Praxis auch einem Startup überlassen. Manche Ärzte haben Gefallen daran gefunden, Praxen zu renovieren und dann modernisiert mit neuen Organisationsstrukturen an andere Ärzte zu verkaufen.

Machen Sie Ihren Kopf frei

Die neuen Versorgungsstrukturen bieten interessante Modelle, Ihre Visionen zu verwirklichen. Wichtig ist nur, sie zu kennen.

Sie können Ihre Einzelpraxis an zwei Ärzte gemeinsam verkaufen. Die beiden Käufer wollen sich vielleicht noch ihren Kindern widmen und suchen die Möglichkeit einer geteilten Zulassung. Das Vertragsarztrecht macht es mittlerweile möglich. Darüber hinaus erweitern moderne Technik und Telemetrie Ihre praktischen Gestaltungsspielräume erheblich.

Berater für ärztliche Visionen und kommunale MVZ

Sie suchen Unterstützung bei der Gründung eines MVZ oder auch nur eine erste Beratung? Wir kommen gerne zu Ihnen. Rufen Sie mich an unter 089 652001. Ob Arzt/Zahnarzt oder Bürgermeister/Landrat: Unsere Kanzlei steht Ihnen bei den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen gerne zur Seite. Ich freue mich jedenfalls auf Ihre Visionen, auf Ihr Feedback, Ihre Anregungen oder natürlich auch über Fragen -> Schreiben Sie mir, per Email an staufer@fasp.de.