Fachanwalt für IT-RechtSeit heute bin ich berechtigt neben dem Fachanwalt für Medizinrecht auch den Fachanwalt für Informationstechnologienrecht (IT-Recht) zu führen.

Die Fachanwaltskombination aus Medizinrecht und IT-Recht ist äußerst selten in Deutschland. Mandanten erhalten bei uns spezialrechtliche Beratung rund um die medizinische IT, beispielsweise in den Bereichen Datenschutz, Telemetrie, Telekommunikation, BOS oder Health Apps.