Ob Jameda, DocInsider oder sanego – Patienten bieten sich unzählige Möglichkeiten, ihre Ärzte und Zahnärzte öffentlich zu bewerten. Nicht immer fällt die Bewertung positiv aus. Kritik kann Anregung für Verbesserung sein; Kritik kann den Inhaber aber auch empfindlich treffen, gar schmähend oder schlicht falsch sein. Was können Sie dagegen tun?

Was kann ich tun?

Sie können sich gegen Lügen und falsche Behauptungen zur Wehr setzen. Beleidigungen und Schmähkritik sind ebenfalls verboten. Meinungen dagegen, die sind erlaubt. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach.  Wenden Sie sich daher zunächst an den Betreiber des Bewertungsportals und weisen diesen auf problematische Einträge hin. Bestenfalls setzen Sie noch eine Frist zur Löschung. Der Portalbetreiber hat dann die Pflicht den Fall zu prüfen und gegebenenfalls sogar eine Stellungnahme des Bewertenden einzuholen. Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 01.03.2016 – Az. VI ZR 34/15 .

Bedenken Sie: Nicht jeder negative Eintrag schadet. Es ist nur menschlich, sich mit Kritik auseinandersetzen zu müssen. Dann kann ein Wort der Versöhnung oder Stellungnahme angebracht sein; beides hilft manchmal mehr als ein Löschungsverlangen.

Es trifft nicht nur Ärzte und Zahnärzte

Bewertet werden kann nahezu jedes Unternehmen. Ob Dooyoo.deGoogle+ localgolocal.deKennstDuEinen.dePointoo.de oder Yelp.de – hier findet jedes Unternehmen seine Sterne. Spezielle Kritik für Hotels auf HolidayCheck.de, Hotelbewertung.de oder tripadvisor.de. Anmerkungen zu seinem Handwerker kann man auf Geprueft.de abgeben. Online-Shops werden bei eKomi.de bewertet oder auch auf eBay.de. Arbeitgeber bekommen die Meinung unter jobvote.de, meinchef.de oder kununu.de öffentlich zu lesen. Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Die Regeln für Arztbewertungsportale gelten entsprechend für alle Bewertungsportale. Ob Hotel, Handwerker, Online-Händler oder sonstige Unternehmer. Sie können sich gegen unberechtigte Bewertungen wehren.


Können Sie helfen?

Wenn Sie sich von dieser Arbeit entlasten wollen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir prüfen den Sachverhalt und geben Ihnen Tipps zum Umgang. Bei Bedarf setzen wir Ihren Anspruch auch gerichtlich durch.

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