Volles Haus auf der IHK Gründermesse Existenz 2016 im MOC in München. Es gab keinen Zutritt mehr zu dem bis zum letzten Platz ausgereizten Saal mit Dr. Andreas Staufer und Jan Puschmann als Referenten. Um was ging es? Die Absicherung des Digitalen Business.

Am 12.11.2016 ging es wieder zur Gründermesse Existenz (Link) der Industrie- und Handelskammer (IHK) im MOC in München. Gründer und Startups erwarteten hier 49 Aussteller und 103 Vorträge zur Existenzgründung an einem einzigen Tag. Diese stand dieses Jahr unter dem Titel ONLINEMARKETING – LEBEN MIT DER COMMUNITY: Durch das Internet neue Märkte erschließen und Kunden gewinnen, Produkte und Dienstleistungen erfolgreich positionieren. Natürlich ging es daher auch bei unserem Vortrag um das Digitale Business und die optimale Absicherung der speziellen Risiken von Online-Shops, Blogs und IT-Dienstleistern.

Aus dem Betrieb eines Online-Shops, eines Blogs oder durch Anbieten von anderen IT-Dienstleistungen können vielfältige Ansprüche – gerechtfertigt oder nicht – auf den Gründer zukommen. Schnell hat man aus Unwissenheit z.B. datenschutz-, marken- oder domainrechtliche Vorschriften verletzt. Sicherheitsrisiken, die die Tragfähigkeit des Geschäftes unnötig gefährden. Wir zeigten rechtliche Möglichkeiten und Versicherungslösungen für die besonderen Anforderungen der digitalen Branche. Denn unserer Ansicht nach trägt nur die Abstimmung zwischen rechtlicher Absicherung und Versicherungsschutz den Risiken im digitalen Business ausreichend Rechnung.

Jan Puschmann ist Finanzdienstleister in München. Er referierte über individuelle Versicherungslösungen für alle Betriebsgrößen, speziell aber auch für Gründer und Startups, einschließlich neuer Produkte zu Cyberrisiken. Er gab vertiefte Einblicke in die Fragebögen und gab Tipps zu möglichen Fallen bei der Antragstellung. Außerdem zeigte er anhand von Beispielen auf, welche Versicherungen welche Fällen in der Praxis (nicht) abdecken. Zuvor hatte ich einen kurzen Überblick über Rechtsrisiken angerissen. Dazu zählten nicht nur die üblichen Verdächtigen wie Pflichtangaben (Impressum), Datenschutzhinweise, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie unwirksame Vertragsklauseln in AGB. Vielmehr ergänzte ich den Vortrag auch um wichtige Klauseln – zum Beispiel in IT-Verträgen und Agenturverträgen – sowie Hinweise zu Freien Mitarbeitern. Ebenfalls angerissen wurde das Thema Datenschutz und die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Einig waren wir uns, dass die Risikobewertung sowohl die rechtliche Bewertung und Absicherung als auch die Abstimmung der Versicherungen zwingend erforderlich ist, um ausreichend Sicherheiten für das digitale Business gewährleisten zu können.

Uns hat der Vortrag Spaß gemacht. Der Saal war bis zur letzten Minute bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Sicherheitsdienst lies aufgrund der Anzahl der im Saal befindlichen Personen keine weiteren Zuhörer zu. Die Zuhörer selbst konnten hoffentlich zahlreiche Informationen, Tipps und Hinweise mitnehmen.