Verstößt ein kostenloser „Eignungscheck“ für operative Korrekturen der Fehlsichtigkeit gegen das Heilmittelwerbegesetz? Das musste das Landgericht München I entscheiden.

LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16, nicht rechtskräftig
Volltext bislang nicht veröffentlicht, auch nicht bei juris. Redaktioneller Leitsatz in WRP 2017, 363.

Das Landgericht München I entschied sich gegen die Augenklinik und für die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale. Bei der kostenlosen Durchführung des Eignungschecks handele es sich um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG. Der Eignungscheck diene der Absatzförderung von Augenlaseroperationen. Auch läge in dem Eignungscheck kein Ausnahmefall einer geringwertigen Kleinigkeit oder einer bloßen Auskunft. [Wettbewerbszentrale, Meldung vom 8.12.2016, zuletzt aufgerufen am 25.02.2017]