Überraschend hat die Bundesregierung heute erklärt, dass zukünftig jeder Rettungsassistent als Notfallsanitäter anerkannt werde. Die Ergänzungsprüfung ist damit vom Tisch. Gründe hierfür seien der befürchtete zukünftige Mangel an Notfallsanitätern und die sowieso geringen Unterschiede zwischen den Ausbildungsinhalten. 

Damit kommt die Bundesregierung dem Wunsch der Landesregierungen entgegen. Man hätte sowieso nicht in der kurzen Übergangszeit die notwendige Anzahl an Notfallsanitätern ausbilden können. Es bestünden ferner Differenzen zwischen den Ländern hinsichtlich der Zulassung zur Ergänzungsprüfung – deutlich sei dies an den Voraussetzungen in Bayern und NRW zu erkennen gewesen. Letztlich sei die Konsequenz auch nicht besonders eingreifend; die Inhalte zwischen der Ausbildung zum Rettungsassistenten und der zum Notfallsanitäter würden sich nicht wesentlich unterscheiden. Die Kompetenzen seien letztlich nahezu identisch geblieben.

Ärgerlich ist dies natürlich für all diejenigen, die bereits die Ergänzungsprüfung absolviert haben. Sie wissen jetzt immerhin, dass sie tatsächlich über die erforderlichen Kenntnisse eines Notfallsanitäters verfügen.

Zum Verfahren werde man sich noch äußern. Letztlich sei es erforderlich, den Notfallsanitäter urkundlich anzuerkennen. Dies läuft weiter über die bekannten Genehmigungsbehörden. Ein Rettungsassistent darf sich daher nicht automatisch als Notfallsanitäter bezeichnen. Er muss zunächst einen Antrag stellen.

Weitere Informationen zur Erklärung gibt es hier: Bundesregierung.

Nachtrag vom 2.4.2017

Sorry, das war ein Aprilscherz! Eine automatische Anerkennung gibt es nicht und ist nicht geplant. 

Ergänzungsprüfung bei Teilzeit/ Ehrenamt

Aufgrund der vielen Nachfragen habe ich einen weiteren Beitrag geschrieben: Können Ehrenamtliche / Rettungsassistenten in Teilzeit die Ergänzungsprüfung machen? Hier klicken -> zu den Voraussetzungen.