Eine Statistik der Bundesärztekammer zum Stichtag 2016 gibt Aufschluss über die Herkunftsländer ausländischer Ärzte in Deutschland, deren Tätigkeitsfelder und die Veränderungen zum Vorjahr. Die meisten europäischen Ärzte in Deutschland kommen aus Rumänien. Der größte Zuwachs ausländischer Ärzte stammte aus Syrien.

Nach einer Statistik der Bundesärztekammer gaben zum Stichtag am 31.12.2016 mit 4.285 Ärzten die meisten Ärzte Rumänien als Herkunftsland an, ihnen folgten mit Abstand 3.118 Ärzte aus Griechenland – von 23.856 Ärzten der Europäischen Union insgesamt. Die wenigsten – 7 Ärzte – stammten aus dem flächenmäßig kleinen Mitgliedsstaat Malta. Von den weiteren 8.200 Ärzten aus dem restlichen Europa stammten mit 2.075 Ärzten die meisten aus der Russischen Förderation, 1.336 aus der Ukraine, 1.052 aus der Türkei, 256 aus der Schweiz und 94 aus Norwegen.

Während insgesamt 32.056 Ärzte als Herkunftsland Europa (ohne Deutschland) angaben, so kamen mit 9.972 Ärzten die meisten aus Asien, weitere 2.987 aus Afrika, 404 aus Nordamerika, 286 aus Mittelamerika, 768 aus Südamerika, 35 aus Australien und Ozeanien. 213 Ärzte gaben sonstige Herkunftsländer an. Die höchste Veränderung zum Vorjahr erzielte Asien mit einem Plus von 19,1 %.

Von den asiatischen Herkunftsländern stammten mit 2.895 Ärzten die meisten aus Syrien und der Arabischen Republik; ein Anstieg von 34,7 % gegenüber dem Vorjahr. Ihnen folgten 1.354 aus dem Iran und der Islamischen Republik mit einem Anstieg von 4,6 %. 300 Ärzte kamen aus Israel (9,5 %). Die höchste Veränderung erreichte jedoch das Herkunftsland Indien mit 38,7 % zum Vorjahr.  1.090 Ärzte aus Asien üben ihre ärztliche Tätigkeit nicht aus. Von den 8.882 berufstätigen Ärzten arbeiten 7.398 im Krankenhaus, 817 sind ambulant tätig; 667 üben eine sonstige ärztliche Tätigkeit aus.

Insgesamt stieg die Anzahl der ausländischen Ärzte aus sämtlichen Kontinenten. Gegenüber dem Vorjahr sank lediglich die Zahl der Ärzte aus Dänemark um 6,2% auf 61 und die Zahl der Ärzte aus Äthiopien um 8,8 % auf 31. Einen weiteren Rückgang verzeichnete mit 213 Ärzten und einem Minus von 7,8 % noch die Anzahl der ausländischen Ärzte aus sonstigen Ländern. Hier ist allerdings unklar, ob dies tatsächlich ein Minus aus diesen Ländern darstellt oder ob die Veränderung letztlich auf einer konkreten Zuordnung zu anderen Ländern beruht.

Quelle: Statistik der Bundesärztekammer 31.12.2016, Tabelle 10 (PDF)

Die Statistik beschränkt sich auf die Ärzteschaft. Nicht erfasst ist die Anzahl der laufenden und abgelehnten Approbationsverfahren, ferner Angaben über die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Anzahl der Kenntnisprüfungen.

Anerkennung von Ärzten in Deutschland

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs sind anspruchsvoll und komplex. Am einfachsten erlangen Ärzte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Approbation in Deutschland. Doch auch Ärzte aus so genannten Drittländern – also Ländern außerhalb der EU und des EWR – können eine ärztliche Approbation erhalten, wenn die Ausbildung gleichwertig ist oder die Antragsteller erfolgreich eine Prüfung ablegen.

Aufgrund einer Änderung der Verwaltungspraxis verlangen die meisten Behörden von Ärzten mindestens ein Sprachlevel von B2 und eine Fachsprachenkenntnis auf dem Niveau von C1. Sie beruht auf den Vorgaben der Ge­sund­heits­minis­ter­kon­fe­renz der Länder und wurde mittlerweile weitestgehend umgesetzt.

Auch die Begutachtung der Gleichwertigkeit erfolgt derzeit im Wesentlichen zentral über die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn.

Lücke in der ärztlichen Versorgung

Wie die Ärztekammer auch feststellt, öffnet sich die Schere zwischen Behandlungskapazitäten und Behandlungsbedarf weiter. Die wachsende Zahl der Ärzteschaft dürfe dabei nicht über den ebenfalls ansteigenden Bedarf an Behandlungsbedarf hinwegtäuschen. Kurzum: Trotz steigender Ärztezahl wächst mancherorts auch der Mangel an Ärzten.

Können ausländische Ärzte helfen, diese Lücke zu schließen? Teilweise ja. Schwierigkeiten bei der Erlangung der deutschen Zulassung zur Ausübung des Arztberufs, der ärztlichen Approbation, bestehen allerdings weiterhin in der Prüfung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung, bei der Vorbereitung und dem Bestehen der Kenntnisprüfung sowie ausreichenden Sprachkenntnissen im Rahmen der Fachsprachenprüfung. Ferner bestehen bei manchen Approbationsbehörden Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Masse an Anträgen.

Anwalt für Approbationsrecht

Bei Problemen mit der Approbation und im Anerkennungsverfahren unterstützen Anwälte im Approbationsrecht. Dies können auch Fachanwälte für Medizinrecht. Sie bieten rechtliche Unterstützung und Beratung bei Approbation, Anerkennung und Gleichwertigkeitsprüfung bzw. Kenntnisprüfung.

Mehr zu den Voraussetzungen der Ärztlichen Approbation in Deutschland sowie weitere Informationen zur Beratung im Approbationsrecht.


Bücher zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung

Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung wurden mir von verschiedenen Seiten die nachfolgenden Bücher genannt. Bitte beurteilen Sie selbst, ob Bücher Sie bei der Vorbereitung auf eine Fachsprachenprüfung Medizin unterstützen können (Der Werbelink verweist auf einen Affiliate-Partner):