Die Europäische Kommission will bis 2020 insgesamt 20 Milliarden Euro für die Erforschung künstlicher Intelligenz ausgeben. Ein Teil hiervon soll auch für eine neue eHealth-Initiative Verwendung finden. Das wird spannend – auch wenn die Themen nicht neu sind.

The European Commission plans to spend a total of 20 billion euros on artificial intelligence research by 2020. Part of this will also be used for a new eHealth initiative. This will be exciting – even if the topics are not new.

Schon 1996 befasste ich mich in einer Facharbeit mit dem Thema Künstliches Leben. Nun – 22 Jahre später – beschreibt die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung vom 25.04.2018 ein europäisches Konzept zur Förderung von Investitionen und Entwicklung ethischer Leitlinien: Artificial intelligence: Commission outlines a European approach to boost investment and set ethical guidelines.

Dieses Konzept soll auf drei Säulen beruhen:

  1. Erhöhung öffentlicher und privater Investitionen
  2. Vorbereitung auf sozioökonomische Änderungen und
  3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens.

Profitieren sollen öffentlich-private Partnerschaften zum Beispiel in den Bereichen Big Data und Robotik. Ziel sei darüber hinaus „digitale Fähigkeiten sowie Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) ebenso wie Unternehmergeist und Kreativität zu fördern“. Ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung sollen auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beruhen. Auch eine Leitlinie zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie solle es geben. Was sich Issak Asimov wohl dabei gedacht haben mag?

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen

Gleichzeitig mit dem Aktionsplan Künstliche Intelligenz wolle man den Digitalen Wandel im Gesundheitswesen einläuten, schreibt die Europäische Kommission in einer weiteren Pressemitteilung vom 25.04.2018: The digital transformation of healthcare (MEMO/18/3367),

Die Digitale Transformation solle drei wesentliche Konzepte enthalten, darunter den grenzüberschreitenden Zugang zu einer elektronischen Patientenakte, die Verwendung größerer Datensätze für Forschungsvorhaben sowie die Bereitstellung digitaler Hilfsmittel.

Mehr hierzu lesen Sie in meinem Beitrag über den Digitalen Wandel im Gesundheitswesen.

Fragen zum Rechtsrahmen

Bei rechtlichen Fragen rund um den rechtlichen Rahmen Künstlicher Intelligenz, zur Robotik und natürlich eHealth unterstützen wir Sie gerne schon heute. Dafür müssen Sie nicht bis 2020 warten. Vor allem wenn Sie sich im Bereich der Vertragsgestaltung, der berufsrechtlichen Voraussetzungen oder des Datenschutzes sowie im internationalen Recht unsicher sind, dann wenden Sie sich an uns.