Auch Unternehmen, die sich mit Legal Tech beschäftigen, müssen sich an geltendes Recht halten. Das hat jüngst ein Unternehmen zu spüren bekommen, das massenhafte Verfahren im Bereich der Mietpreisbremse angeboten hat. Der fehlende bzw. Rechtlich unwirksame Bestellbutton führte  zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.

LG Berlin, Urteil vom 8.08.2024, 67 S 92/24

Das Landgericht Berlin musste sich mit der Frage beschäftigen, welche Auswirkungen der fehlende bzw. Fehlerhafte Bestellbutton auf der Webseite eines Unternehmens für Folgen hat. Der mit dem Unternehmen geschlossene Vertrag war schwebend unwirksam. Er wäre mit einem wirksamen Bestellbutton zustande gekommen oder hätte mit einer informierten Genehmigung geheilt werden können. Beides war nicht der Fall. Das Unternehmen, das Inkassoleistungen für Mieter gegenüber Vermietern im Rahmen der Mietpreisbremse anbot, haftete daher nach Auffassung des Landgerichts gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz und zwar in Höhe des vereinnahmten Erfolghonorars. Dies gelte selbst dann, wenn der Inhalt des Vertrags tatsächlich vollzogen wurde.

Gestaltet also der Unternehmer seinen Bestellvorgang im elektronischen Rechtsverkehr unter Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB, haftet er dem Verbraucher für alle aus der schwebenden Unwirksamkeit des Vertragsschlusses erwachsenden Schäden.

§ 312j Abs. 3 BGB lautet:

Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Der Bestellbutton ist ein wiederholt versäumtes Thema. „Zahlungspflichtig bestellen“ klingt nun mal nicht so charmant wie beispielsweise „Los geht‘s“ – auch wenn Letzterer vorliegend nicht streitgegenständlich war.

Die Revision ist zugelassen.

Tipp für Legal Tech Startups

Legal Tech Startups tuen gut daran, den Fokus nicht nur auf die technische Realisierung von Rechtsabläufen zu konkretisieren und Fehler nicht nur bei anderen suchen. Sie selbst sollten ebenfalls die Einhaltung des Rechts im Auge behalten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten.

Legal Tech ist ein Bereich, der sich verschiedentlich mit der Technologisierung des Rechts beschäftigt. Einer dieser Bereiche ist das Automatisieren von Arbeitsabläufe in Behörden, Kanzleien und Unternehmen. Zu diesem oder anderen Zwecken versuchen sich manche mit Maschinenlernen und Künstlicher Intelligenz oder suchen Lösungen mittels Blockchain, NFT und Smart Contracts. Bei diesen und anderen Legal Tech-Projekten sind nicht nur Datenschutz und Schweigepflicht zu beachten. Das Berufsrecht bietet mitunter Anlass, gesellschaftsrechtliche Strukturen einschließlich der Beteiligung nichtanwaltlicher Gesellschafter einer Prüfung zu unterziehen. Gleiches gilt für Fragen des Haftungsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Vertragsrechts vor allem im Bereich eCommerce mit Verbrauchern. Die Aufzählung ist nicht abschließend.