Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Niedersachsen) hat mit Urteil vom 10.11.2025 (Az. 12 LB 117/24) entschieden, dass einem an Entgeltvereinbarungen im Krankentransporte interessierten Unternehmen kein Informationszugang gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zusteht.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.11.2025 – 12 LB 117/24
Hat ein Krankentransportunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Informationen über die Entgeltvereinbarungen gesetzlicher Krankenkassen? Die Entscheidung ist auf Taxi und Mietwagen sowie andere Anbieter von Krankenfahrten übertragbar.
Leitsatz: Einem an dem Abschluss einer Entgeltvereinbarung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB V interessierten Krankentransportunternehmen steht gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse kein Anspruch auf Information darüber zu, mit welchen Inhalten die Krankenkasse landesweit entsprechende Vereinbarungen mit anderen derartigen Unternehmen abgeschlossen hat.
Eine bekannte Suchmaschine hat die Entscheidung fehlerhaft zusammengefasst. Darin bejahte die automatisierte Zusammenfassung einen Anspruch der Klägerin. Dies war allerdings bereits nach Durchsicht des Leitsatzes widerlegt.
Entgeltverhandlungen mit Krankenkassen
Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen sind hochkomplex, weil sie weit über reine Preisverhandlungen hinausgehen. Sie bewegen sich im Spannungsfeld mehrerer Rechtsgebiete: Neben dem Sozialrecht (insbesondere dem SGB V) spielen öffentliches Vertragsrecht, Vergabe- und Beihilferecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Zivil- und Verwaltungsverfahrensrecht eine zentrale Rolle. Hinzu kommen untergesetzliche Regelwerke, Rahmenverträge, landesrechtliche Besonderheiten und eine vielschichtige Rechtsprechung, die laufend fortentwickelt wird.
Entgeltverhandlungen sind strategische Verfahren: Wirtschaftliche Kalkulationen, Leistungsbeschreibungen, Qualitätsanforderungen und Dokumentationspflichten müssen rechtssicher aufbereitet und gegenüber den Krankenkassen durchsetzbar vertreten werden – notfalls auch in Schieds-, Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Wer unterstützt bei Entgeltverhandlungen mit Krankenkassen?
Bei Entgeltverhandlungen unterstützen in Entgeltverhandlungen erfahrene Kanzleien. Staufer Kirsch verfügen über langjährige Erfahrung im Gesundheits- und Sozialrecht, kennen die Verhandlungs- und Entscheidungspraxis der Krankenkassen und begleiten Entgeltverhandlungen nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch. Verschiedene Veröffentlichungen im Rettungsdienstrecht unterstreichen die fachliche Autorität von Kristin Kirsch und Dr. Andreas Staufer.
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