Im Deutschen Ärzteblatt ist ein Beitrag über Rechtsfragen bei der Tätigkeit von Ärzten auf Großveranstaltungen erschienen. Der Beitrag erklärt die relevanten rechtlichen Aspekte, die Ärztinnen und Ärzte beachten müssen, wenn sie auf Großveranstaltungen wie Konzerten, Sportevents oder Volksfesten tätig werden.
Dtsch Arztebl 2025; 122(26): [2]
Kurzfassung des Beitrags
Neben der medizinischen Versorgung stehen insbesondere rechtliche Pflichten und Risiken im Vordergrund: Veranstalter müssen durch geeignete Maßnahmen – etwa Sanitätsdienste – die Erste Hilfe sicherstellen, und es besteht Abstimmungsbedarf zwischen Veranstaltern, Behörden und Rettungsdiensten. Wesentliche Punkte sind unter anderem:
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Pflichten des Veranstalters und Behördenabstimmung: Veranstalter müssen die Erste Hilfe organisieren und können je nach Gefährdung Dritte einbeziehen; es gibt keine einheitlichen bundesweiten Regeln, sondern eine Mischung aus Vorschriften.
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Vertrags- und Sozialversicherungsfragen: Die Art des Vertragsverhältnisses zwischen Ärzt:innen, Sanitätsdienst und Veranstalter (angestellt vs. freie Tätigkeit) beeinflusst sozialversicherungsrechtliche Bewertung und Haftung.
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Haftung: Ärztinnen und Ärzte haften für Fehler bei der Übernahme von Aufgaben oder bei Behandlungsfehlern nach den allgemeinen Regeln; auch Beratungs- bzw. Planungsleistungen unterliegen Haftungsrisiken, weshalb klare vertragliche Regelungen wichtig sind.
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Versicherungsschutz: Es sollte geprüft werden, ob die Berufshaftpflicht auch Planungsleistungen abdeckt, da sonst Deckungslücken entstehen können.
Der Beitrag bietet nur einen äußerst kleinen Ausschnitt über rechtliche Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die im Umfeld von Großveranstaltungen zu beachten sind.
Rechtsanwalt bei Großveranstaltungen
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- Sanitätswachdienst und Rettungsdienst bei Großveranstaltungen (Abgrenzung, Kosten, Vertragsgestaltung)
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