Hangover – das war zum einen eine Film-Trilogie über einen vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Junggesellenabschied. Es ist die Bezeichnung für einen Kater nach einer durchgezechten Nacht. Hangover ist aber auch eine Krankheit, jedenfalls nach der juristischen Diagnose des OLG Frankfurt am Main. Und einen Drink damit zu werben, kann juristisch knifflig sein.
Haftung für Chatbot
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Schönheitsklinik verurteilt, es zu unterlassen, mit falschen Facharztbezeichnungen zu werben. Ein halluzinierender Chatbot hatte diese erfunden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale NRW. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026 – 4 UKl 3/25 Im Kern betrifft das Verfahren die Frage der Zurechnung falscher Angaben eines KI-Chatbots. Über die Internetseite der in der Rechtsform … Weiterlesen