Wie sicher ist Arztsoftware
Welche Verantwortung tragen Ärzte hinsichtlicher der Auswahl ihrer Praxissoftware? Muss diese datenschutzkonform ausgestaltet sein und wer haftet letztlich dafür?
Welche Verantwortung tragen Ärzte hinsichtlicher der Auswahl ihrer Praxissoftware? Muss diese datenschutzkonform ausgestaltet sein und wer haftet letztlich dafür?
Nach der Vergabekammer Münster bestätigt auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in NRW keine Anwendung findet.
Ein Beitrag von Dominik Kraft und Dr. Andreas Staufer Die Vergabekammer Westfalen in Münster hat entschieden, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung finden kann. Rettungsdienstträger können nach Auffassung der Vergabekammer die Hilfsorganisationen nicht privilegieren. Sie müssen, wenn sie den Rettungsdienst nicht vollständig selbst durchführen wollen, das Vergaberecht berücksichtigen. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine in Nordrhein-Westfalen tätige gemeinnützige GmbH, die Antragsgegnerin eine kreisangehörige Stadt. Als Trägerin einer Rettungswache hatte die Stadt Leistungen des Rettungsdienstes ohne formelles Vergabeverfahren in einem [...]
Compliance im Krankenhaus oder sonst wo im Gesundheitswesen. Eine Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Nichtärzten ist nicht immer einfach. Im aktuellen Heft 40/2021 des Deutschen Ärzteblatts ist der von mir verfasste Beitrag „Recht: Vorsicht bei Kooperationen mit öffentlichen Stellen und Industrie“ erschienen. Hier ist der Link zum Beitrag Recht: Vorsicht bei Kooperationen mit öffentlichen Stellen und Industrie im Dtsch Arztebl 2021; 118(40): [2] zum online lesen oder als PDF. Compliance im Gesundheitswesen Der Beitrag gibt nur einen kleinsten Überblick über mögliche Probleme. [...]
Kommt jetzt das Aus für Krankenfahrten in Mietliegewagen? Das OLG Hamm hat jedenfalls eine richtungsweisende Entscheidung zur Nutzung von Medizinprodukten, einschließlich Krankenfahrtragen, in Mietwagen getroffen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.
Zeigt Ihre Praxissoftware nachträgliche Änderungen an? Nein? Dann haben Sie möglicherweise erhebliche Nachteile im Rahmen der Beweiswürdigung.
Die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Bayern: Der Problemaufriss im Entwurf ist nicht hinreichend konkretisiert, die Begründung schwammig.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Frage. Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum. Der Senat kassiert in seinem Beschluss vom 21.04.2021 nicht nur eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Widerruf der Delegation. Er findet auch deutliche Worte zur Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
Bereits letztes Jahr ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag. Sollte Ihr Impressum noch auf § 55 RStV oder gar den alten MDStV verweisen, so ist diese Angabe falsch.