VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
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VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.