Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht.
2015
FAO-Fortbildung Medizinrecht: Praxiskauf und Praxisverkauf
FAO-Endspurt für Fachanwälte im Medizinrecht. Über die Telelex online Fortbildung zum Medizinrecht genießen, Thema: Praxiskauf und Praxisverkauf am 26.11.2015 von 15:00-17:15 Uhr.
Bayern: Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes einschließlich derer für ärztliche Partnerschaftsgesellschaften
Das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) hat einige erforderliche Änderungen erfahren. Aktuellster Stand ist damit der in der Fassung des § 1 Gesetz vom 22.5.2015, 158. Neuerungen enthält dieser auch für die Partnerschaftsgesellschaften der Ärzte.
Umsatzsteuerfreiheit bei Schönheits-Op
Schönheitsoperationen sind als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber kann auch auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen entschieden werden (BFH, – V R 16/12, V R 33/12).
Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) 2015
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat den Entwurf der Landesregierung für eine neues Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) am 28.01.2015 angenommen.
Bayerns Notärzte: Neue Vergütung ab 2015
Die KVB verkündete am 15.12.2014: Eine neue Vereinbarung mit den Kostenträgern und eine Erhöhung der finanziellen Rahmenbedingungen seien gelungen. Viele Notärzte an einsatzstarken Standorten aber sind anderer Meinung – sie verdienen sogar weniger. Sie fragen sich, ob sie überhaupt noch als Notärzte tätig sein wollen.
Präimplantationsdiagnostikverordnung
Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) vom 17. Dezember 2014 bekanntgegeben.
Thüringer Rettungsdienstgesetz 2015
Das Thüringer Rettungsdienstgesetz vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) wurde durch Gesetz vom 10.06.2014 mit Wirkung ab dem 1.1.2015 geändert.
Zu den Gesetzesänderungen (GVBl. vom 23.06.2014)
und den Gesetzesentwurf der Landesregierung mit Begründung Drs. 5/6556