Zur Unterscheidung von Patientenbeförderung, Krankentransport und qualifizierten Beförderungsleistungen – hier nach RettDG LSA.
Abgrenzung
LG Bremen zur Abgrenzung Krankentransport Krankenfahrt (2)
Mietliegewagen dürfen keine Patienten befördern, bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf. Dies gilt auch bei infektiösen/ansteckenden Krankheiten.
LG Bremen Abgrenzung Krankentransport Krankenfahrt
Wichtige Entscheidung des Landgerichts Bremen zur Abgrenzung von Krankentransport und Krankenfahrt/Liegemietwagen. Kein Umlagern, Heben und Tragen, Überheben in Mietliegewagen.