Nicht immer geht es bei der Bestellung von leitenden Positionen im Rettungsdienst rechtmäßig zu. Die Verfahren erscheinen zuweilen intransparent und ungerecht – und sind dies auch. Das hat jetzt einmal mehr das Verwaltungsgericht in München bestätigt. Betroffen diesmal war der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung in Dachau (Bayern).
Heilkundliche Maßnahmen der Notfallsanitäter
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Frage. Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum. Der Senat kassiert in seinem Beschluss vom 21.04.2021 nicht nur eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Widerruf der Delegation. Er findet auch deutliche Worte zur Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.