Heilkundliche Maßnahmen der Notfallsanitäter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Frage. Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum. Der Senat kassiert in seinem Beschluss vom 21.04.2021 nicht nur eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Widerruf der Delegation. Er findet auch deutliche Worte zur Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.

Bestellung zum Leitenden Notarzt rechtswidrig

Nicht immer geht es bei der Bestellung von leitenden Positionen im Rettungsdienst rechtmäßig zu. Die Verfahren erscheinen zuweilen intransparent und ungerecht – und sind dies auch. Das hat jetzt einmal mehr das Verwaltungsgericht in München bestätigt. Betroffen diesmal war der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung in Dachau (Bayern). 

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BayRDG: Änderungsgesetz 2016 verkündet

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016  verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter:

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Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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