Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter: