Fehlt bei Ihnen die Angabe der Berufshaftpflichtversicherung im Impressum? Ist die Angabe Pflicht? Keine Sorge. Die Angabe des Versicherers im Impressum ist nicht immer zwingend notwendig.
Einbringung in Gesellschaft: Datenschutz und Schweigepflicht
Die Einbringung einer Einzelpraxis oder einer Gesellschaft in eine Andere ist mit zahlreichen steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten verbunden. Was aus dem Auge des Steuerberaters und Gesellschaftsrechtlers jedoch möglich erscheint, kann sich aus Sicht des Datenschutzes durchaus als problematisch erweisen. Die Betrachtung darf daher nicht isoliert erfolgen. Die Frage ist einfach: Können personenbezogene Daten der Mandanten … Weiterlesen