Urkunden werden von den Behörden und Gerichten meist nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder zumindest ihr Beweiswert festgestellt worden ist. Als Verfahren hierfür dienen die Apostille und die Legalisation. Mit Wirkung zum 1.12.2017 tritt eine Änderung der Bekanntmachung betreffend die Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen in Kraft. Sie bezieht sich auf das südamerikanische Guatemala.