Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen. Der Vertragsarzt hatte – noch dazu wahrheitswidrig – angegeben, den Namen des Assistenten auf der Sammelrechnung vermerkt zu haben. So nicht! Urteilte jetzt das Sozialgericht.
Arbeitsvertrag
Beschäftigungsverhältnis von Notärzten in der Luftrettung
Die Nebentätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes außerhalb seiner regulären Arbeitszeit als flugbegleitender Arzt auf einem Rettungshubschrauber kann versicherte Tätigkeit im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sein.