Blutentnahme – erlaubnispflichtige Heilkunde
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine von nicht-ärztlichen Fachkräften durchgeführte, venöse Blutentnahme eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstellt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 21 ZB 24.1347 Aus den Entscheidungsgründen Ein Dienstleistungsunternehmen bot für Kunden von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsprüfungen an, insbesondere vor Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehörten auch venöse … Weiterlesen