MVZ und anstellende Vertragsärzte aufgepasst: Das Sozialgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frist zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V zu befassen.
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MVZ und anstellende Vertragsärzte aufgepasst: Das Sozialgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frist zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V zu befassen.