Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich – nicht hoheitlich – zu beurteilen, so das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 13.04.2016, 13 U 103/13.
VGH Baden-Württemberg – Rettungsdienstplan teilweise nichtig
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit seinem Urteil vom 05.05.2023 – 6 S 2249/22 eine für Baden-Württemberg wichtige Entscheidung getroffen. Sie dürfte landesübergreifend Bedeutung erlangen. Der Rettungsdienst ist Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Zum Hintergrund Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg derzeit durch ein Verwaltungsmonopol der in § 2 … Weiterlesen