Art. 36 BayDSG-E soll zukünftig die Informationsfreiheit in Bayern garantieren, zumindest in kleinen Teilen.
Bayern
BayRDG: Neuer Gesetzesentwurf liegt vor
Der Bayerische Landtag hat einen ersten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 4.11.2015 veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf nimmt sich nicht nur des neuen Notfallsanitäters an… Das sind die geplanten Neuerungen.
Notfallversorgung in Bayern
Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 07.07.2015 zur Notfallversorgung in Bayern veröffentlicht.
Coburg-Weismain: Dienstleistungskonzession für Rettungsdienst
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg gibt Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (RTW) spätestens ab dem 01.01.2016 in der Stadt Weismain im Landkreis Lichtenfels bekannt.
Gesetzesentwurf zur Änderung des BayKatSG
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes vom 19.1.2015 im Rahmen der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie liegt vor.
Bayerisches Förderprogramm für „Informations- und Kommunikationstechnik“
Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik.
Vergabeverfahren: TRUST III an INM
Fortschreibung und Pflege der Struktur- und Einsatzdatenbank und die Durchführung von Trendanalysen des Rettungsdienstes in Bayern (TRUST III) an Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) vergeben.
Bayerns Notärzte: Neue Vergütung ab 2015
Die KVB verkündete am 15.12.2014: Eine neue Vereinbarung mit den Kostenträgern und eine Erhöhung der finanziellen Rahmenbedingungen seien gelungen. Viele Notärzte an einsatzstarken Standorten aber sind anderer Meinung – sie verdienen sogar weniger. Sie fragen sich, ob sie überhaupt noch als Notärzte tätig sein wollen.
Präimplantationsdiagnostikverordnung
Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) vom 17. Dezember 2014 bekanntgegeben.
BayRDG: Auswahlverfahren – Interessenbekundungsfrist
Eine Interessenbekundungsfrist von knapp 10 Tagen im Auswahlverfahren nach BayRDG ist zu kurz.