Bayerisches Landessozialgericht zur Teilnahme von Vertragsärzten und MVZ am ärztlichen Bereitschaftsdienst – unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung – Beschluss vom 24.07.2015.
Bereitschaftsdienstordnung
Psychotherapeuten im Bereitschaftsdienst
Der Streit um die neue Bereitschaftsdienstordnung (BDO) geht weiter. Klagt ein Patient nachts über plötzlich eingetretene Magenkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen, könnte ihm auch ein ärztlicher Psychotherapeut begegnen.
Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.
Zuletzt hatte sich das Sozialgericht Marburg mit der Teilnahme eines Arztes am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befassen. Im konkreten Fall stritten die Beteiligten darüber, den Arzt nach Erreichen seines 60. Lebensjahres von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entbinden.