Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt. In einem Fall ging es um die Werbung für eine Versicherung allein durch die Namensnennung des Arztes. Der andere Fall beschäftigte sich mit der gar nicht so seltenen Werbung von Ärzten für Nahrungsergänzungsmittel.
Berufsrecht
Rabatt für PZR und Bleaching
Vorsicht bei der Werbung mit Rabatten und Gutscheinen – diesmal: Professionelle Zahnreinigung und Bleaching.
Der Telenotarzt aus rechtlicher Sicht
Medizinisch ist der Einsatz eines Telenotarztes eine spannende Sache, aber auch rechtlich.