Wir hatten bereits über das Verwaltungsverfahren über eine rechtswidrige Bestellung zum Leitenden Notarzt berichtet. Jetzt hat man uns freundlicherweise das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu zugeleitet. Lesen Sie nachfolgend die Entscheidungsgründe des Urteils.
Bestellung
Bestellung zum Leitenden Notarzt rechtswidrig
Nicht immer geht es bei der Bestellung von leitenden Positionen im Rettungsdienst rechtmäßig zu. Die Verfahren erscheinen zuweilen intransparent und ungerecht – und sind dies auch. Das hat jetzt einmal mehr das Verwaltungsgericht in München bestätigt. Betroffen diesmal war der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung in Dachau (Bayern).