Betroffene führen Grad oder Titel im Sinne des § 69 HG NRW (juris: HSchG NW 2005), wenn sie durch ihr Verhalten gegenüber ihrer Umgebung oder der Allgemeinheit den Anschein erwecken, sie seien aktuell zum Tragen des Grades oder Titels berechtigt – oder dies unterlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte zum unerlaubten Führen des Titels eines Professors.
Betrug
Strafe?! Ich hab’s doch nicht gewusst! – Über Irrtümer und ihre Folgen
Immer wieder kommen Ärzte erst dann zu uns, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Kurzum: Sie kommen, wenn ein Kollege unangenehme Fragen stellt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft klingeln, ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde, eine Regressforderung der KV im Briefkasten lag oder schlimmstenfalls eine Behörde den Entzug der Approbation fordert.