Schönheitsoperationen sind als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber kann auch auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen entschieden werden (BFH, – V R 16/12, V R 33/12).
BFH
Umsatzsteuerbefreiung von Physiotherapieleistungen
Sind Physiotherapieleistungen umsatzsteuerpflichtig? Das sagt die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main im Wesentlichen: Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung von Physiotherapieleistungen ist entweder eine ärztliche Verordnung oder aber der Therapeut erbringt die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Präventionsmaßnahmen, denen keine ärztliche Verordnung zugrunde liegt, sind dagegen umsatzsteuerpflichtig. OFD Frankfurt/M. – Rundverfügung vom 26.7.2011 – S 7170 … Weiterlesen