Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 30.08.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen: Das Landessozialgericht sah die Beschäftigung von Notärzten als Scheinselbstständigkeit an. Das Urteil hat zwar Auswirkungen für Notärzte auch über die Ländergrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinweg, ob bodengebunden oder in der Luft – gilt aber nicht uneingeschränkt!
Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst
Freier Mitarbeiter oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter? Bei der Sozialversicherungspflicht kommt es ausschließlich auf die richtige Konzeption und die Abläufe in der betrieblichen Organisation an. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung erneut bestätigt. Bundessozialgericht, Urteil vom 24.10.2023 – B 12 R 9/21 R