Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2016 – C-50/14 in einem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Piemonte (Italien) über öffentliche Aufträge erneut über die Direktvergabe sozialer Dienstleistungen an Freiwilligenorganistaionen unter Berücksichtigung der Art. 49, 56 AEUV und der alten Richtlinie 2004/18/EG entschieden – hier: Krankentransporte.